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Bestimmung der Standortgüte nach FGW TR10

Prinzipien im EEG

Für alle WEA in Deutschland die gleiche Einspeisevergütung zu bezahlen wird der
Tatsache nicht gerecht, dass das deutschlandweite Windangebot sehr verschieden ist.
Die Herstell- und Betriebskosten für gleiche WEA sind in ganz Deutschland nahezu
gleich. Transport und Fundament machen nur einen kleineren Teil der Baukosten aus.
Erträge baugleicher WEA an unterschiedlichen Standorten in Deutschland können sich
um den Faktor 2 unterscheiden und bewirken eine unterschiedliche Wirtschaftlichkeit.
Zum Ausgleich ist an windschwachen Standorten, was einen geringeren Ertrag
bedeutet, die Einspeisevergütung nach EEG gegenüber windstarken Standorten höher.

Um WEA mit geringer Verfügbarkeit, aus der ein geringerer Ertrag resultiert, nicht
mit einer höheren Einspeisevergütung zu belohnen verlangt das EEG zur Beurteilung
des Standortes ( Standortgüte ) Betrachtungen anzustellen, die 100% Verfügbarkeit
annehmen und die WEA ununterbrochen mit max. möglicher Leistung betrieben wird.

Die Standortgüte nimmt mit steigender mittlerer Jahreswindgeschwindigkeit zu.

Die EEG-Einspeisevergütung ( EUR/kWh ) nimmt mit zunehmender Standortgüte ab.

Andererseits wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es ertragsreduzierende
Auflagen für den Betrieb der WEA gibt, die den Ertrag und folglich die Standortgüte
verringern und mit einer höheren Einspeisevergütung ausgeglichen werden sollen.

Die TR10 der FGW dient dazu diese gesetzlichen Vorgaben in Detail umzusetzen.

Das aktuelle EEG erfordert vor der Inbetriebnahme eine theoretische Prognose
der Güte des Standortes. Basis dieser Prognose nach TR 6 der FGW sind auf zeitlich
zurückliegenden Windaufzeichungen basierende meteorologische Berechnungen und
eine vermessene Leistungskennlinie der WEA. Ergebnis der Prognose ist eine
vorhergesagte mittlere Windgeschwindigkeit und ein zu erwartender Ertrag.

Nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren ist die Güte des Standortes aus den Erträgen der
vergangenen fünf Jahren erneut zu ermitteln. Dies ist jetzt mit tatsächlichen
Betriebsdaten der betreffenden WEA nach TR 10 der FGW durchzuführen.

Bei der nachträglichen Ertragsdatenauswertung ( Ermittlung der Standortgüte ) ist
zu berücksichtigen, dass ein 100% maximaler Betrieb unmöglich ist.
Dabei zu berücksichtigende Betriebszustände sind z.B.
Wartung der WEA, Abschaltung wegen Vogel- oder Fledermausflug, Abschaltung oder
Leistungsreduktion wegen Netzüberlastung, Abschaltung wegen Schattenwurf bei
Sonnenschein, nächtliche Leistungsreduktion wegen Schall, Abschaltung wegen
Schaden an der WEA und Leistungsreduktion aus kaufmännischen Gründen.

Die Ergebnisse dieser Betrachtungen erhöhen oder verringern die Standortgüte.
- Die Leistungsreduktion aus kaufmännischen Gründen erhöht die Standortgüte,
indem der erzeugbare jedoch abgeregelte und nicht vergütete Ertrag addiert wird.
Damit sinkt die Einspeisevergütung.
- Die Abschaltung der WEA wegen Vogelflug oder nächtlicher Schallreduktion
verringert die Standortgüte, wodurch die Einspeisevergütung steigt.

Für die Auswertung sind folgende Unterlagen notwendig:
Lückenlose Aufzeichung der Betriebsdaten der WEA wie Drehzahl, Leistung,
Gondelrichtung, Gondelwindgeschwindigkeit, Lastgang des Netzbetreibers,
Leistungskennlinie der WEA, Vorgaben zur Leistungsreduktion.

Bei der Erfassung der Betriebsdaten unterstützen wir Sie gerne, indem wir die
Daten aus der Steuerung der WEA zuverlässig auslesen und sicher dauerhaft speichern.

Ing. Büro Frey, Vorwerk-Ring 8, 21255 Tostedt, Tel.: 04186 5551