|
Inhalt:
|
Bestimmung des WindenergieertragsMit Hilfe von Strömungsmodellen kann der Energieertrag von Einzelanlagen und Windparks aus gemessenen Werten an Messmasten, Wetterstationsdaten oder mit Hilfe von Modelldaten
(sogenannte Reanalysedaten) berechnet werden. Bestimmung der Standortgüte nach EEG 2017:Nach dem neuen ab 1.1.2017 gültigen Energie-Einspeisegesetz (EEG) ist zur Bestimmung der Vergütungshöhe (anzulegender Wert) die Standortgüte für jede Windenergieanlage
vor Inbetriebnahme zu bestimmen und im Abstand von 5 Jahren erneut zu überprüfen. Messungen für Ertragsprognosen:Viele Windenergieanlagenprojekte werden nur auf der Basis von rechnerischen Windgutachten geplant und ausgeführt. Dabei ist die Unsicherheit umso größer,
je komplexer das Gelände ist und je weniger Vergleichsanlagen in der Umgebung vorhanden sind. Durch eine Windmessung kann die Unsicherheit der Ertragsberechnung
in jedem Fall deutlich verringert werden. |
Ing. Büro Frey, Bürgermeister Kröger Str. 17, 21244 Buchholz - Sprötze, Tel.: 04186 5551 |