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Bestimmung des WindenergieertragsMit Hilfe von Strömungsmodellen kann der Energieertrag von
Einzelanlagen und Windparks aus gemessenen Werten an Messmasten,
Wetterstationsdaten oder mit Hilfe von Modelldaten
(sogenannte Reanalysedaten) berechnet werden. Bestimmung der Standortgüte nach EEG 2017:Nach dem neuen ab 1.1.2017 gültigen Energie-Einspeisegesetz
(EEG) ist zur Bestimmung der Vergütungshöhe (anzulegender Wert) die
Standortgüte für jede Windenergieanlage
vor Inbetriebnahme zu bestimmen und im Abstand von 5 Jahren
erneut zu überprüfen. Messungen für Ertragsprognosen:Viele Windenergieanlagenprojekte werden nur auf der Basis von
rechnerischen Windgutachten geplant und ausgeführt. Dabei ist die
Unsicherheit umso größer,
je komplexer das Gelände ist und je weniger Vergleichsanlagen
in der Umgebung vorhanden sind. Durch eine Windmessung kann die
Unsicherheit der Ertragsberechnung
in jedem Fall deutlich verringert werden. |
Ing. Büro Frey, Vorwerk-Ring 8, 21255 Tostedt, Tel.: 04186 5551 |