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Inhalt:

Weiterbetriebsgutachten nach DIBT (BPW)

Für den Weiterbetrieb von Windenrgieanlagen nach Ablauf der Auslegungsnutzungsdauer fordert die Richtlinie für Windenergieanlagen des DIBT eine Untersuchung der Restnutzungsdauer der Windenergieanlage. Dazu wird in der Richtlinie für Windenergieanlagen in der neuesten Fassung definiert, wie diese Untersuchung durchgeführt werden muss. Die Untersuchung besteht im wesentlichen aus zwei Teilen:

Umfang der Untersuchung:

  • Begutachtung der WEA vor dem Hintergrund der Standsicherheit
  • Analytische Berechnung der Restnutzungsdauer aus der bisher erfolgten Nutzung der WEA

Durchführung:

Die Begutachtung der gesammten Windenergieanlage (Turm, Maschine und Rotorblätter) erfolgt nach den "BWE Grundsätzen für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windnergieanlagen (BPW) an Land". Die Begutachtungen der WEA finden im Umfang einer erweiterten Wiederkehrenden Prüfung statt.

Die analytische Berechnung der noch mindestens zu erwartenden Weiterbetriebsdauer erfolgt unter Berücksichtigung der Umgebungsverhältnisse und der Vorgeschichte der WEA speziell für jede einzelne WEA.

Bericht:

Der Bericht entspricht im Umfang den Anforderungen der "BWE Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW) an Land".

Ing. Büro Frey, Bürgermeister Kröger Str. 17, 21244 Buchholz - Sprötze, Tel.: 04186 5551